08.01.2018 − Insgesamt fast 140 Inhaber der Scholz-Anleihe fordern von dem Stahlschrottrecycler einen Ausgleich für den Wertverlust ihrer Investitionen. Eine entsprechende Sammelklage wurde kurz vor Jahresende beim Landgericht in Ellwangen eingereicht, erklärte die Anwaltskanzlei Schirp & Partner, welche die Kläger vertritt. Die Schadensersatzforderungen der Anleihegläubiger summieren sich in der Klage auf rund 5,7 Mio €. Dieser ersten zivilrechtlichen Klage werden weitere Sammelklagen folgen, kündigte Wolfgang Schirp an. Auch zwei große baden-württembergische Unternehmerfamilien stünden noch in den Startlöchern, so der Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Konkret richtet sich die Klage gegen die früheren Eigentümer und Vorstände des Konzerns, Berndt-Ulrich und Oliver Scholz, sowie die Scholz Holding GmbH als Rechtsnachfolgerin der Scholz AG. Als Gründe für die Zivilklage werden unter anderem Falschangaben über die Verwendung der Anleihemittel und über den Zustand des Stahlschrottrecyclers vor und während der Anleiheemission sowie die Vertuschung des allgemeinen Wertberichtungsstatus genannt. Aber auch das Verschweigen von „konkreten, über das Branchenübliche hinausgehenden Umweltproblemen“ wird den Beklagten vorgeworfen. Die Scholz Holding GmbH konnte die Klage bisher nicht kommentieren, da sie dem Unternehmen noch nicht vorlag. Gleichzeitig erklärte ein Sprecher auf Anfrage, dass man bereits vor mehr als einem Jahr ein Schreiben der Kanzlei Schirp & Partner erhalten habe und die darin geäußerten Ansprüche als unberechtigt zurückgewiesen habe. Sollte die Klage auf denselben Vorwürfen beruhen, werde die Scholz Holding ihre Position entschieden verteidigen, hieß es weiter. Kurz vor Weihnachten hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass beim EBITDA im Jahr 2016 die Schwelle für die Auszahlung von 5,8 Mio € verfehlt wurde.