(euwid) Die meisten britischen Abfallexporteure sollen selbst im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen ihre bestehenden Notifizierungen für Lieferungen in die EU nach dem 29. März nutzen können. Die Umweltbehörde bereitet sich allerdings darauf vor, kurzfristig Anträge auf höhere Kapazitätsgrenzen für die Zwischenlagerung von Abfällen zu bearbeiten. Bei einem Brexit ohne Austritts- oder Übergangsabkommen verlieren bestehende genehmigte Notifizierungen für Abfalllieferungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ihre Gültigkeit. Großbritannien hat jedoch nach Angaben von Umweltminister Michael Gove mit zahlreichen EU-Staaten vereinbart, dass bereits genehmigte Verbringungen bei einem „No Deal“ stattfinden können, ohne dass eine neue Notifizierung erforderlich wird. Gove berichtete dies in einem Schreiben über die EU-Austrittsvorbereitungen seines Ministeriums an den Unterausschuss des House of Lords für EU-Energie- und –Umweltpolitik. Das auf den 15. Januar datierte Schreiben wurde vergangene Woche veröffentlicht. Nach Aussage Goves decken die Vereinbarungen mit EU-Mitgliederstaaten, die einen „Roll-over“ der genehmigten Notifizierungen ermöglichen, 77 Prozent der Anträge und 92 Prozent der Gesamttonnage der Abfälle ab. Nur von acht Mitgliedstaaten stand den Angaben zufolge noch Antworten aus. Falls diese nicht bis zum 14. Januar vorlägen, sollten betroffene Notifizierungen erneut den zuständigen Behörden in den jeweiligen EU-Ländern vorgelegt werden, die sie dann innerhalb von 30 Tagen bearbeiten müssten, berichtete der Umweltminister. Um welche Länder es sich handelte, teilte er nicht mit. „Angesichts der mit anderen Mitgliedstaaten in dieser Frage erzielten Fortschritte sind meine Mitarbeiter zuversichtlich, dass es möglich sein wird, eine erneute Genehmigung der verbleibenden Verbringungen vor dem 29. März zu erreichen“, so Gove weiter.

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